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Beschluss vom Bundesfinanzhof (8. Senat) - VIII B 51/11 (Urteil)
...ritisiert, aber keine Frage formuliert, die im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Revisionsverfahren klärungsfähig wäre. Der Einwand des Klägers, es könne nicht richtig sein, dass jeder Priva...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 36/09 (Urteil)
...rperschaftsteuer und damit auch zum Gewerbeertrag gehören nicht Einnahmen, die entweder unter keine Einkunftsart fallen oder aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften als steuerfrei behandelt werd...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 4/13 (Urteil)
...rnehmeranteils an der Klägerin veräußert. Er stand auch sowohl auf der Erwerber- und der Veräußererseite, denn bei Veräußerungen zwischen Mitunternehmer (hier: K) und Mitunternehmerschaft (hier: der K...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 3/12 (Urteil)
...rhalb der Fünf-Jahres-Frist des § 18 Abs. 4 UmwStG erzielten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn daher erkennbar von der Vorstellung einer fortdauernden gewerbesteuerlichen Verstrickung des Vermögens der...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 107/09 (Urteil)
...rt. 48 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der ...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (9. Senat) - IX R 16/14 (Urteil)
...r vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Da die streitigen GmbH-Anteile in der Folge einer Kapitalerhöhung am … August 2007 erworben worden waren und innerhalb der Jahresfrist wieder veräußert wurden...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 49/12 (Urteil)
...ren werde dadurch der Tatsache Rechnung getragen, dass hierdurch vorrangig die Sicherung der bereits bestehenden, nicht aber der Erwerb neuer Ansprüche finanziert werde und der Arbeitgeber die Sonderz...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 50/12 (Urteil)
...ren werde dadurch der Tatsache Rechnung getragen, dass hierdurch vorrangig die Sicherung der bereits bestehenden, nicht aber der Erwerb neuer Ansprüche finanziert werde und der Arbeitgeber die Sonderz...