2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 176/12 (Urteil)
...r Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls das Herausstellen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfra...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III B 35/12 (Urteil)
...rund der Rechtsfortbildung konkretisiert den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Ebenso wie dieser erfordert er ein Allgemeininteresse an der Klärung der Rechtsfrag...