Urteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 58/14 (Urteil)
...r Kläger sei gesundheitlich nicht mehr in der Lage, vollschichtig als Mülllader oder Straßenreiniger zu arbeiten. Möglich sei die Verrichtung leichterer Tätigkeiten wie die eines Haus- und Hofreiniger...