Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 38/11 (Urteil)
...II. Die Revision ist aus verfahrensrechtlichen Gründen begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung, weil sich während des Revisionsverfahrens die Verfahrensgegenstände, über deren Rechtmäßi...