Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (1. Senat) - 1 ABR 55/08 (Urteil)
...bb) Der Pflichtverstoß der Arbeitgeberin ist objektiv erheblich. Die unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats führt dazu, dass dieser über die Ausübung seines Zustimmungsverweigerungsrechts nicht be...