Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 4/11 (Urteil)
...rakte Interesse der Allgemeinheit an der Klärung dieser Rechtsfrage nicht in dem Maße berührt ist, das für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erforderlich wäre. Der Kläger hät...