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GüKG 1998 § 7d (Law)
(weggefallen)
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GüKG 1998 Inhaltsübersicht (Law)
1. Abschnitt ...
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GüKG 1998 § 7a Haftpflichtversicherung (Law)
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach dem Vierten Abschnitt des ...
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GüKG 1998 § 11 Aufgaben (Law)
(1) Das Bundesamt erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrs, die ihm durch dieses Gesetz, durch andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen sind. ...
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GüKG 1998 § 12 Befugnisse (Law)
(1) Soweit dies zur Durchführung der Aufgaben nach § 11 Abs. 2 erforderlich ist, kann das Bundesamt insbesondere auf Straßen, auf Autohöfen und an Tankstellen Überwachungsmaßnahmen im Wege von Stichpr...
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GüKG 1998 § 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch (Law)
(1) Das Bundesamt ist nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. (2) Das Bundesamt leitet als nationale Kontaktstelle Daten über schwerwiegende Verst...
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GüKG 1998 § 18 Grenzkontrollen (Law)
Die für die Kontrolle an der Grenze zuständigen Stellen sind berechtigt, Kraftfahrzeuge zurückzuweisen, wenn die nach diesem Gesetz erforderlichen Unterlagen, deren Mitführung vorgeschrieben ist, trot...
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GüKG 1998 § 3 Erlaubnispflicht (Law)
(1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt. (2) Die Erlaubnis wird ein...
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GüKG 1998 § 14 Marktbeobachtung (Law)
(1) Das Bundesamt beobachtet und begutachtet die Entwicklung des Marktgeschehens im Verkehr (Marktbeobachtung). Die Marktbeobachtung umfasst den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsgüterverkehr, den...
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GüKG 1998 § 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren (Law)
...III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 74 vom 19.3.2016, S. 8) genannter Zuwiderhandlungen, wenn die Ordnungswidrigkeit in einem Unternehmen mit Sitz im Inland...
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GüKG 1998 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. ...
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GüKG 1998 § 2 Ausnahmen (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf 1. die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern ...
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GüKG 1998 § 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft (Law)
Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat der zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich die Erteilung der Erlaubnis mitzuteilen. Die Anzeigepflicht des Unternehmers nach § 192 des Siebten Buches...
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GüKG 1998 § 7c Verantwortung des Auftraggebers (Law)
Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen...
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GüKG 1998 § 9 Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit (Law)
Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.
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GüKG 1998 § 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts (Law)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Bundesamt als die für die Bundesrepublik Deutschland zuständige ...
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GüKG 1998 § 21a Aufsicht (Law)
(1) Der Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs und alle am Beförderungsvertrag Beteiligten unterliegen wegen der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften der Aufsicht der nach Landesrecht zust...
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GüKG 1998 § 22 Gebühren und Auslagen (Law)
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, nach Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften sowie auf Grund internationaler Abkommen und diese...
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GüKG 1998 § 23 Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen (Law)
(1) Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union, dieses Gesetzes und der auf diesem G...
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GüKG 1998 § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz (Law)
Die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gilt für Unternehmer, deren Unternehmenssitz im Inland liegt, als Erlaubnis nach § 3, es sei denn, es handelt sich um ein...