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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 45/10 (Urteil)
...Veranlagungszeiträume umgesetzt worden sei und umsatzsteuerrechtliche Folgerungen aus der Organschaft für vergangene Zeiträume nur durch eine Korrektur der Innenumsätze zwischen Organträger und Organg...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 62/09 (Urteil)
...verfügen (BFH-Urteil vom 22. April 2010 V R 9/09, BFHE 229, 433). Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf dieses Urteil, mit dem er seine frühere Rechtsprechung, nach der in derartige...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 24/09 (Urteil)
...r nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an der GmbH und der Personengesellschaft verfügen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf dieses Urteil, mit dem er seine frühere Rechtsprech...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 26/09 (Urteil)
...rücksichtigen. Bei der Übertragung eines Vermietungsunternehmens liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung nur vor, wenn der Erwerber die Vermietungstätigkeit des Veräußerers nicht nur zivilrech...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 53/10 (Urteil)
...r die Organ-GmbH z.B. mehrere einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt, reicht es aus, dass zumindest einer von ihnen auch Geschäftsführer der Organträger-GmbH ist, der Organträger über e...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 18/13 (Urteil)
...r vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Antragstellerin. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für die Antragstellerin zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befu...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V R 9/09 (Urteil)
...rechtssicher bestimmbar, unter welchen Voraussetzungen mehrere Gesellschafter gleichgerichtete oder widerstreitende Interessen verfolgen. Da die Organschaft mit der Verwirklichung ihrer Voraussetzunge...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 8/08 (Urteil)
...r zur Ermittlung des von der Klägerin erzielten Veräußerungsgewinns erforderlichen Besteuerungsgrundlagen enthalten. Anderes ergibt sich nicht daraus, dass der Prüfer die für W --den Erwerber des Mitu...