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GüKG 1998 § 11 Aufgaben (Law)
(1) Das Bundesamt erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrs, die ihm durch dieses Gesetz, durch andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen sind. ...
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GüKG 1998 § 20 Befugnisse des Bundesamtes bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen (Law)
(1) Bei der Durchführung der Überwachungsaufgaben nach § 11 haben das Bundesamt und seine Beauftragten Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften zu erforschen und zu verfolgen. Die Beauftr...
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GüKG 1998 § 7d (Law)
(weggefallen)
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GüKG 1998 Inhaltsübersicht (Law)
1. Abschnitt ...
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GüKG 1998 § 7a Haftpflichtversicherung (Law)
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güter- und Verspätungsschäden nach dem Vierten Abschnitt des ...
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GüKG 1998 § 12 Befugnisse (Law)
...bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen die Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit begründet. (2) Zur Überwachung von Rechtsvorschriften über die...
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GüKG 1998 § 17 Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch (Law)
...bis 5 erforderlichen Informationen sowie die Einzelheiten der Kommunikation zwischen den beteiligten inländischen Stellen und dem Bundesamt einschließlich der Vorgaben über den Aufbau der Datensätze u...
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GüKG 1998 § 18 Grenzkontrollen (Law)
Die für die Kontrolle an der Grenze zuständigen Stellen sind berechtigt, Kraftfahrzeuge zurückzuweisen, wenn die nach diesem Gesetz erforderlichen Unterlagen, deren Mitführung vorgeschrieben ist, trot...
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GüKG 1998 § 3 Erlaubnispflicht (Law)
...bis zu zehn Jahren erteilt, wenn er die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die...
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GüKG 1998 § 14 Marktbeobachtung (Law)
(1) Das Bundesamt beobachtet und begutachtet die Entwicklung des Marktgeschehens im Verkehr (Marktbeobachtung). Die Marktbeobachtung umfasst den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsgüterverkehr, den...
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GüKG 1998 § 16 Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren (Law)
...bis zu zweihundert Euro beträgt. Über diese Verfahren teilen die zuständigen Verwaltungsbehörden nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dem Bundesamt die Daten nach Absatz ...
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GüKG 1998 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...bis 4 vorliegen und 3. ein Kraftfahrzeug verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers 4 Tonnen nicht überschr...
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GüKG 1998 § 2 Ausnahmen (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf 1. die gelegentliche, nichtgewerbsmäßige Beförderung von Gütern ...
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GüKG 1998 § 4 Unterrichtung der Berufsgenossenschaft (Law)
Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat der zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich die Erteilung der Erlaubnis mitzuteilen. Die Anzeigepflicht des Unternehmers nach § 192 des Siebten Buches...
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GüKG 1998 § 7c Verantwortung des Auftraggebers (Law)
Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen...
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GüKG 1998 § 9 Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit (Law)
Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.
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GüKG 1998 § 17a Zuständigkeit für die Durchführung internationalen Verkehrsrechts (Law)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Bundesamt als die für die Bundesrepublik Deutschland zuständige ...
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GüKG 1998 § 21a Aufsicht (Law)
(1) Der Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs und alle am Beförderungsvertrag Beteiligten unterliegen wegen der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften der Aufsicht der nach Landesrecht zust...
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GüKG 1998 § 22 Gebühren und Auslagen (Law)
...bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung und der Rechtsverordnung nach Absatz 2 zu erheben. (2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen ...
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GüKG 1998 § 23 Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsbestimmungen (Law)
...bis 3 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. (4) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann abweichend von den auf Grund des Absatzes 3 erlassenen Rechtsv...