Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - 3 StR 233/14 (Urteil)
...rperverletzungserfolgs die körperlichen Auseinandersetzungen von Hooligans oder anderen rivalisierenden Gruppierungen wegen der Sittenwidrigkeit der Tat als strafbare Körperverletzungen verfolgt würde...