Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 258/15 (Urteil)
...Bestimmung über die Fortgeltung des Angebots über den Ablauf der im Angebot bestimmten Annahmefrist hinaus sei nach § 308 Nr. 1 BGB als eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB) unw...