-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
-
ZPO § 586 Klagefrist (Law)
...2 Satz 2 ist auf die Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 nicht anzuwenden.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
BGB § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag (Law)
...2) Für die Haftung des Verpächters für Sach- und Rechtsmängel der Pachtsache sowie für die Rechte und Pflichten des Pächters wegen solcher Mängel gelten die Vorschriften des § 536 Abs. 1 bis 3 und der...
-
HGB § 586 Rangfolge der Pfandrechte (Law)
...2 haben den Vorrang vor allen anderen an den Sachen begründeten Pfandrechten, auch wenn diese früher entstanden sind. (2) Bestehen an einer Sache mehrere Pfandrechte nach § 585 Absatz 2, so ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) g...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...2. (2) Die Auswahlliste umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten: 1. ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...20 Minuten, 2. im ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2004 in Kraft.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...2 Herstellen von Hobelwerkserzeugnissen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
...2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 besc...
-
SGB 5 § 86 (weggefallen) (Law)
-
-
LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
-
UErgGDV 2 Anlage 2 (Law)
...2, S. 25 u. 26 (Vorderseite) Vermittlungsstelle:...
-
HStruktG 2 § 2 (Law)
...2 §§ 2 und 3 gelten entsprechend für Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes.