Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 2556/09 (Urteil)
...um 31. Juli 2008 geltenden Fassung 412 Euro. Für die Beschwerdeführerin errechne
sich daraus eine Pauschale für zweckbestimmte Ausbildungskosten in Höhe von 82,40 Euro (20 vom Hundert von 412 Eu...