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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
...bsatz 2 gilt nicht für Selbstständige.
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...2.1991, S. 4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 859/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. L 254 vom 20.9.2008, S. 1) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zur Betr...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
...bsatz 2 geleistet werden. 4. Flugdienste nach Absatz 2 und § 9 dürfen nicht innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen geleistet werden...
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
...bschnitt gezählt.
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...2. oder dem Besatzungsmitglied während der Bereitschaftszeit ein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, die Bereitschaftszeit jedoch weniger als...
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betrie...
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
...bsätze 1 und 2 gelten nicht für Selbstständige.
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
...2) Überschreitungen der nach dieser Verordnung zulässigen Zeiten sind in den Aufzeichnungen deutlich zu kennzeichnen oder auf einem gesonderten Formblatt anzugeben. (3) Wird ein Besatzungsmi...
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
...bsflüge gefährdet ist, 2. die Ausnahmen auf Flüge ohne die Beförderung von Personen, bei Arbeits- und Wettbewerbsflügen zusätzlich auf Flüge...
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LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...21 genehmigt hat, kann sie für diese Besatzungsmitglieder nach Maßgabe der folgenden Absätze Abweichungen von § 2 Absatz 8 und den §§ 13 und 15 genehmigen. Diese Regelungen gelten nur für Flüge im Ret...
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LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
Die Aufsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag eine zweimalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis zu einer höchstzulässigen Flugdienstzeit von 18 Stunden innerhalb jeweils siebe...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
...2. die Blockzeit, 3. mindestens 15 Minuten für Abschlussarbeiten nach dem Ende der Blockzeit, ...
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
...2) Bei einer Zeitüberschreitung nach Absatz 1 darf die gesamte Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen Ruhezeit und dem Beginn der nachfolgenden Ruhezeit 16 Stunden, bei einem nach § 9 verlängerte...
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LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...bschraubern des Rettungsdienstes eingesetzt werden, nach Maßgabe der folgenden Absätze Abweichungen von § 2 Absatz 9 und den §§ 8, 10, 12 bis 15 und 17 genehmigen. Diese Regelungen gelten nur für Flüg...