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BVO 2 § 44 (Law)
(weggefallen)
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BGB § 244 Fremdwährungsschuld (Law)
...2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.
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LAG § 244 Übertragbarkeit (Law)
...258, 278a, 283 und 283a, vererblich und übertragbar; er unterliegt jedoch in der Person des Geschädigten nicht der Zwangsvollstreckung. Ist der Geschädigte Vorerbe eines vor Schadenseintritt oder vor ...
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HGB § 244 Sprache. Währungseinheit (Law)
Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.
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InsO § 244 Erforderliche Mehrheiten (Law)
...2. die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger beträgt. ...
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ZPO § 244 Unterbrechung durch Anwaltsverlust (Law)
...2) Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Partei selbst zur Verhandlung der Hauptsache zu laden oder zur Bestellung eines neuen Anwalts binnen einer von dem Vorsitzenden zu be...
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SGB 2 § 44 Veränderung von Ansprüchen (Law)
Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
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AktG § 244 Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse*. (Law)
Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb der Anfechtungsfrist n...
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AGB DDR § 244 (Law)
...20 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen beträgt der Wochenurlaub 22 Wochen. (2) Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich der Wochenurlaub um di...
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FamFG § 244 Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit (Law)
...2a des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht eingewandt werden, dass die Minderjährigkeit nicht mehr besteht.
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BBauG § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (Law)
...22 in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung wirksam erlassene Satzung bleibt § 22 in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung bis zum 30. Juni 2005 weiterhin anwendbar. Auf die Satzung ist § ...
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AO 1977 § 244 Taugliche Steuerbürgen (Law)
...2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodexes der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1) und dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. EG Nr. L 226 S. 2) in ih...
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SGB 5 § 244 Ermäßigter Beitrag für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende (Law)
...2 eine pauschale Beitragsberechnung vorschreiben und die Zahlungsweise regeln. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Zivildienstleistende entsprechend. Bei einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 ...
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UmwG 1995 § 244 Niederschrift über den Umwandlungsbeschluß, Gesellschaftsvertrag (Law)
...245 Abs. 1 bis 3 den Gründern der Gesellschaft gleichstehen, namentlich aufzuführen. (2) Beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesells...
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StPO § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen (Law)
...2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. (3) Ein Bewe...
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SGB 6 § 244 Anrechenbare Zeiten (Law)
...2) Auf die Wartezeit von 15 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. (3) Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe u...
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StGB § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl (Law)
...2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder ...
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
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UErgGDV 2 Anlage 2 (Law)
...2, S. 25 u. 26 (Vorderseite) Vermittlungsstelle:...
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HStruktG 2 § 2 (Law)
...2 §§ 2 und 3 gelten entsprechend für Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes.