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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
...2) Die höchstzulässige kalenderjährliche Dienstzeit beträgt 2 000 Stunden. Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung ist die höchstzulässige Dienstzeit anteilig zu kürzen. Im Übrigen soll sie möglichst gle...
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...2.1991, S. 4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 859/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. L 254 vom 20.9.2008, S. 1) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zur Betr...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
...2. Innerhalb des Flugdienstes dürfen nicht mehr als zwei Landungen nach der Pause geplant werden. 3. Innerhal...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...2. oder dem Besatzungsmitglied während der Bereitschaftszeit ein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, die Bereitschaftszeit jedoch weniger als...
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S...
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
...2 gelten nicht für Selbstständige.
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
...2) Überschreitungen der nach dieser Verordnung zulässigen Zeiten sind in den Aufzeichnungen deutlich zu kennzeichnen oder auf einem gesonderten Formblatt anzugeben. (3) Wird ein Besatzungsmi...
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
...2. die Ausnahmen auf Flüge ohne die Beförderung von Personen, bei Arbeits- und Wettbewerbsflügen zusätzlich auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkt bleiben, ...
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LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...lb von 24 Stunden enthält, darf höchstens vier Tage betragen. Die Blockzeit innerhalb von acht Tagen darf nicht mehr als 40 Stunden betragen. (3) Die Ruhezeit darf in Abweichung zu § 2 Absat...
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LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
...lb jeweils sieben aufeinanderfolgender Tage zulassen, wenn die vorgeschriebene Mindestflugbesatzung verstärkt wird und Schlafgelegenheiten in einem von dem Führerraum und der Kabine abgetrennten Raum ...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
...lbe Stunde, 2. die Blockzeit, 3. mindestens 15 Minuten für Abschlussarbeiten nac...
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
...lb einer Flugdienstzeit nach dem Start unvorhergesehene Umstände auf, die zu einer Überschreitung der zulässigen Verlängerung führen, kann der Flug zum Bestimmungsflugplatz oder zu einem Ausweichflugp...
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LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...2 Absatz 9 und den §§ 8, 10, 12 bis 15 und 17 genehmigen. Diese Regelungen gelten nur für Flüge im Rettungsdienst und zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. (2) Die Blockzeiten für Besatzu...