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MB-APrV § 2 Staatliche Prüfung (Law)
...2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule für Masseure und medizinische Bademeister (Schule) ab, an der er den Lehrgang abschließt. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein ...
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MB-APrV Anlage 2 (zu § 1 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3782) .............................................. ...
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MB-APrV Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2) (Law)
...2 Satz 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuß bei der ................................................
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MB-APrV Anlage 5a (zu § 16a Absatz 2) (Law)
...2016, 932) ................................................................................. ...
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MB-APrV Anlage 6 (zu § § 16b Absatz 2) (Law)
...2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister von der zuständigen Behörde vorgeschriebe- ...
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MB-APrV § 12 Versäumnisfolgen (Law)
...2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.
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MB-APrV § 1 Ausbildung (Law)
...2.230 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 800 Stunden. Für Umschüler nach § 18 Satz 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes sind die Stundenzahlen entsprechend zu verringern, wo...
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MB-APrV § 5 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
...20 Minuten, in der Fächergruppe 2 180 Minuten. Der schriftliche Teil der Prüfung ist an zwei Tagen durchzuführen. Die Aufsichtsführenden werden von der Schulleitung bestellt. (2) ...
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MB-APrV § 7 Praktischer Teil der Prüfung (Law)
...20 Minuten je Fach dauern. (2) Der Prüfling hat weiterhin unter Aufsicht an einem Patienten oder, soweit ein Patient nicht zur Verfügung steht, an einer zugewiesenen Person mit vo...
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MB-APrV § 9 Benotung (Law)
...2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, - "befriedigend" (3), wenn die Leistung im allgemeinen de...
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MB-APrV § 16b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (Law)
...2 Absatz 2 Satz 5 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vorliegenden Umstände nicht durchgeführt wird. (2) Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellu...
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MB-APrV § 8 Niederschrift (Law)
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
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MB-APrV § 14 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfun...
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MB-APrV § 16c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (Law)
...2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18) in der jeweils ...
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MB-APrV Anlage 5 (zu § 15) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3785) Urkunde ...
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MB-APrV § 3 Prüfungsausschuß (Law)
...2. einem Beauftragten der Schulverwaltung, wenn die Schule nach den Schulgesetzen eines Landes der staatlichen Aufsicht durch die Schulverwaltung untersteht, ...
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MB-APrV § 4 Zulassung zur Prüfung (Law)
...2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen: 1. der Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter A...
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MB-APrV § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche (Law)
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuches schuldig gemacht haben, den...
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MB-APrV § 6 Mündlicher Teil der Prüfung (Law)
...2. Spezielle Krankheitslehre. Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll ...
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MB-APrV § 10 Bestehen und Wiederholung der Prüfung (Law)
...2 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist. (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 4 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prü...