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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...2 bis 7, § 9, § 10 oder § 18 Absatz 1 verlängerten Flugdienst von mehr als elf Stunden auf zwölf Stunden, von mehr als zwölf Stunden auf 14 Stunden, von mehr als 14 Stunden auf 16 Stunden und von mehr...
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
...mern 1 und 3, 5. die Zeit, die nach § 13 und § 14 als Flugdienstzeit anzurechnen ist. (2) Ü...
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LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...22 Uhr und 8 Uhr Ortszeit. (11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
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LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
...mer in der Regel nicht für die Unterbringung des betreffenden Besatzungsmitglieds verantwortlich ist. (2) Die höchstzulässige kalenderjährliche Dienstzeit beträgt 2 000 Stunden. Bei nicht ga...
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...2.1991, S. 4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 859/2008 der Kommission vom 20. August 2008 (ABl. L 254 vom 20.9.2008, S. 1) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zur Betr...
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
...mehr als zwei Flugdienste nach Absatz 2 geleistet werden. 4. Flugdienste nach Absatz 2 und § 9 dürfen nicht innerhalb von sieben aufeinander...
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...mer bestimmten Ort Gelegenheit zum Schlaf hat, kann vom Unternehmer als Ruhezeit angerechnet werden. Gleiches gilt für eine entsprechende Bereitschaftszeit vor einer Ruhezeit.
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
...mer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zur Durchführung von Diensten oder Flügen erforderlich ist, die vor Inkrafttreten der Verordnung geplant worden s...
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LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
...2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (BGBl. I S. 262), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 29. Juli 1998 (BGBl. I S...
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
...2) Je Kalendermonat sind mindestens sieben Ortstage, je Kalenderjahr mindestens 96 Ortstage zu gewähren. Der Anspruch auf 96 Ortstage im Kalenderjahr besteht über den gesetzlich geregelten Jahresurlau...
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
...mehreren Unternehmern beschäftigt, haben diese einen Unternehmer für die Aufzeichnung sämtlicher Zeiten zu bestimmen. Die Aufsichtsbehörde kann einen Unternehmer dazu bestimmen.
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LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
...2) Die Ausnahmen können im Einzelfall oder allgemein zugelassen, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
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LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...24 Stunden enthält, darf höchstens vier Tage betragen. Die Blockzeit innerhalb von acht Tagen darf nicht mehr als 40 Stunden betragen. (3) Die Ruhezeit darf in Abweichung zu § 2 Absatz 8 und...
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LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
...messene Arbeitspausen während des Fluges vorzusehen. Für diesen Zweck sind Ruhesitze vorzuhalten. Im Übrigen gilt § 18 Absatz 3 und 4 entsprechend.
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LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
...mehr als einer Stunde hat der Unternehmer der Aufsichtsbehörde innerhalb von 30 Tagen, unter Angabe der Gründe, schriftlich anzuzeigen. Die Aufzeichnungen sind vom Unternehmer mindestens drei Monate l...