Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 7/16 (Urteil)
...st es nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer insbesondere aufgrund der gemeinsamen Tatplanung, des nach und aufgrund des Tatentschlusses erfolgten Abschlusses der Versicherung sowie des Interesses...