Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5. Senat) - 5 K 6/10 (Urteil)
...ubmin vom 21. Dezember 2009 in der Fassung des 2. Planergänzungsbeschlusses vom 19. August 2010 festzustellen, ist die Klage unzulässig (1.), zudem jedenfalls auch unbegründet (2.) und damit abzuweise...