Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 2116/11 (Urteil)
...2. September 2008 die fristlose Kündigung der Beschwerdeführerin vom 27. August 2008 bereits zugegangen sei. Die Beschwerdeführerin habe für den Zugang der Kündigung beim Schuldner keinen Beweis angeb...