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BImSchV 1 2010 § 11 Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt (Law)
(1) Einzelfeuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis weniger als 20 Megawatt dürfen abweichend von den §§ 6 ...
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BImSchV 1 2010 § 20 Anzeige und Nachweise (Law)
(1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 11 hat diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. (2) Der Betreiber einer Feuerungsanlage hat dafü...
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BImSchV 1 2010 § 18 Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt (Law)
...2010 errichteten Einzelfeuerungsanlage für den Einsatz von flüssigen Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis weniger als 20 Megawatt hat abweichend...
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BImSchV 1 2010 Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 54) 1. ...