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EGInsO § 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (Law)
...lprozessordnung gelten entsprechend. (2) Wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, ist der Rechtsbehelf nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2015/848 als...
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EGInsO (XXXX) Art 3 bis 20 (Law)
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