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FBeitrV 2000 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2000 in Kraft.
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FBeitrV 2000 Anlage (Law)
...2000, 1706 - 1708) Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 2000 und 2001 ...
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FBeitrV 2000 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 48 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705...
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FBeitrV 2000 § 1 Beitragspflicht (Law)
(1) Beitragspflichtig für die in § 48 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes genannten Aufwendungen ist jeder Inhaber einer Zuteilung nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes. Die bis zum 1. August 199...
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FBeitrV 2000 § 8 Erstattung von Beitragsanteilen (Law)
Für Zeiten innerhalb eines Kalenderjahres, für die keine Beitragspflicht nach § 1 Abs. 2 bestand, werden gezahlte Beitragsanteile je Kalendermonat mit einem Zwölftel des Jahresbeitrags erstattet oder ...
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FBeitrV 2000 § 3a Selbstbehalt (Law)
Von dem durch Beiträge abzugeltenden Personal- und Sachaufwand trägt der Bund 20 vom Hundert als Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutz...
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FBeitrV 2000 § 7 Verjährung (Law)
Für die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen gilt § 20 des Verwaltungskostengesetzes entsprechend.
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FBeitrV 2000 Anlage 2 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2226 - 2228) Frequenznutzungsbeiträge für das Jahr 2002 ...
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FBeitrV 2000 § 2 Beitragsbefreiungen (Law)
(1) Von der Zahlung der Beiträge sind befreit: 1. die Bundesrepublik Deutschland und die bundesunmittelbaren juristischen Person...
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FBeitrV 2000 § 5 Fälligkeit (Law)
Der Beitrag wird fällig mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 16 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) ist ...
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FBeitrV 2000 § 6 Säumniszuschlag (Law)
Kommt der Beitragsschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Säumniszuschläge entsprechend § 18 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.
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FBeitrV 2000 § 9 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Beiträge für die Jahre 1998 und 1999, die nach der Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 19. November 1996 (BGBl. I S. 1790), geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3894)...
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FBeitrV 2000 § 3 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen (Law)
(1) Der durch Beiträge abzugeltende Personal- und Sachaufwand wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ständig erfasst und den in Spalte 3 der Anla...
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FBeitrV 2000 § 4 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen für neue Nutzergruppen (Law)
(1) Der durch Beiträge abzugeltende Aufwand wird durch die Regulierungsbehörde erstmalig in dem Kalenderjahr erfasst, in dem für diese Nutzergruppen die erste Zuteilung nach § 47 des Telekommunikation...