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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 111/14 (Urteil)
...bs. 1 InsO ist zu berücksichtigen, dass diese nicht auf der Gläubigergleichbehandlung beruht, sondern das Interesse der Gläubiger schützt, dass der Schuldner ihre prinzipiell gleichen Befriedigungscha...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 114/16 (Urteil)
...ist in Vollstreckungsfällen die vom Gläubiger mit Zwangsmitteln bewirkte Verlagerung von Schuldnervermögen und nicht lediglich ein dabei mitwirkender Verursachungsbeitrag des Schuldners. Die Mitwirkun...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 628/15 (Urteil)
...B in der Begehungsvariante des Beiseiteschaffens sind erst mit den Überweisungen an den Mitangeklagten bzw. die schweizerische Gesellschaft und den beiden Barabhebungen tatbestandlich verwirklicht wor...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 13/13 (Urteil)
...Investitionsvorhaben bis zum Ende des im Zuwendungsbescheid bestimmten Investitionszeitraums verwirklicht und die geförderte Betriebsstätte für mindestens fünf Jahre über diesen Zeitpunkt hinaus betri...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZB 34/14 (Urteil)
...interesse ergibt sich bei der Gläubigerin daraus, dass die Schuldnerin weiterhin Arbeitnehmer beschäftigt und die Gläubigerin es als Sozialversicherungsträgerin nicht verhindern kann, weitere Forderun...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 50/12 (Urteil)
...bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2013, aaO Rn. 11 ff) der Eintritt einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung und das besondere Ausmaß der Beein...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 151/14 (Urteil)
...ie Gläubiger benachteiligt. Die im Hinblick auf die Gläubigerbenachteiligung bestehende Unkenntnis des Anfechtungsgegners muss hierbei vom Zeitpunkt der Leistungsvornahme bis zum Wegfall der Bereicher...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 215/13 (Urteil)
...Beklagten in Höhe von insgesamt 28.559,22 € haben infolge des Vermögensabflusses eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 Abs. 1 InsO bewirkt. Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 48/15 (Urteil)
...is seiner Zahlungsunfähigkeit vor, sei dies ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, dass er eine Benachteiligung seiner übrigen Gläubiger zumindest billigend in Kauf nehme. Es sei jedoch zu berücksichtigen,...