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Beschluss vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V B 130/09 (Urteil)
...räftiger Steuerbescheid nicht mehr geändert werden könne, weil das deutsche Verfahrensrecht hierfür keine Korrekturvorschrift enthalte und für einen Änderungsanspruch außerdem erforderlich sei, dass d...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III B 42/14 (Urteil)
...richtlicher Termin nur aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Liegen erhebliche Gründe i.S. von § 227 ZPO vor, verdichtet sich die nach dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (8. Senat) - VIII R 38/14 (Urteil)
...r Kläger reichte seine Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2000 am 15. März 2002, die Steuererklärung für das Streitjahr 2001 am 17. Februar 2003 und die Steuererklärung für das Streitjahr 200...