Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5. Senat) - 5 K 6/10 (Urteil)
...biet berühren.
28
Im Abschnitt über die Abwägung öffentlicher Belange findet sich zum Belang der Landesverteidigung (B.4.8.17) im Wesentlichen folgende Begründung: Die Übungsgebiete der Bundeswehr w...