Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 360/14 (Urteil)
...bestimmung ist auch sonst nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Sie unterliegt zwar als Preisnebenabrede im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB ...