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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 44/09 (Urteil)
...ie Arbeitgeberin schloss am 5. Oktober 2004 eine „Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Abwicklung von Altersteilzeit“ (BV) mit dem im Betrieb gebildeten Betriebsrat. Die BV regelt unter Nr. I 3: ...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 71/09 (Urteil)
...beitgeberin unter dem 19. März 2007 mit, die Arbeitgeberin habe sich mit der Dresdner Bank in Verbindung gesetzt, um die Bürgschaft zu erhalten. Die Bank habe den Antrag abgelehnt. Die Arbeitgeberin b...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 349/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber dem Kläger aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Ge...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 327/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber dem Kläger aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Ge...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 350/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber dem Kläger aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Ge...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 357/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber dem Kläger aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Ge...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 326/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber der Klägerin aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer ...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 358/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber der Klägerin aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer ...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 348/15 (Urteil)
...II. Die Beklagten haften nicht für die Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber dem Kläger aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Ge...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 703/10 (Urteil)
...ien den direkten Übergang eines Auszubildenden unmittelbar nach Abschluss seiner Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb. Der Begriff der Nachwuchskraft sei als Beschreib...