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Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZB 14/10 (Urteil)
...be in dem Büro der Beklagten zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr, Freitag bis 15:00 Uhr) arbeiten müssen. Dabei sei sie von sämtlichen Bekl...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 141/16 (Urteil)
...benso offen bleiben kann, ob eine Regelung mit diesem Inhalt - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB gemäß § 134 BGB insgesamt nichtig wäre oder ob die K...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 96/17 (Urteil)
...bs. 1 Satz 1 BGB noch einen solchen aus § 823 Abs. 1 BGB. Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob der Beklagte der Klägerin gegenüber wegen der Herausgabe des PKW Audi A 1 an den Kunden B überhaupt dem...