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Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 6/13 (Urteil)
...in, einer GmbH i.L., war die Verwaltung von Grundstücken. Im Streitjahr gehörte zu ihrem Betriebsvermögen das Grundstück B-Strasse in C. Über weiteren Grundbesitz verfügte sie nicht. Die Klägerin erzi...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 47/13 (Urteil)
...ietabweichungen, eine Kaufpreisanpassung, Bearbeitung städtischer Gebührenbescheide bis zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung --am 28. September 2009--, Bearbeitung der Betriebs- und Nebenkostenabre...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 110/13 (Urteil)
...in aus § 667 BGB gemäß Nr. 14 AGB-Banken erworben (vgl. Bunte, AGB-Banken, 4. Aufl., AGB-Banken Rn. 295). Dieser unmittelbare Sicherheitentausch benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn die Beklagte au...
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Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZB 32/09 (Urteil)
...itigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwi...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 556/11 (Urteil)
...ie Identität des Arbeitgebers unverändert. Das verschleierte Arbeitseinkommen wurde und wird im Rahmen einer einheitlichen Rechtsbeziehung erzielt, bei der das Arbeitsverhältnis wirtschaftlich gleichb...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZR 111/12 (Urteil)
...ie Monate März bis Juni 2009 abgelehnt hat. Offen ist zur Zeit, ob das Finanzamt diese rechtliche Beurteilung aufrecht erhält. Dies bleibt einer abschließenden Betriebsprüfung bzw. der abschließenden ...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 103/17 (Urteil)
...ber eine vom Schuldner vorsätzlich herbeigeführte Gläubigerbenachteiligung hinausgehen. Entscheidend ist, ob das, was an dem Gesamtverhalten zu missbilligen ist, über die Gläubigerbenachteiligung hina...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 789/11 (Urteil)
...III. Auch § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO bewirkt keine Einschränkung der Befugnisse des Schuldners. Die Vorschrift bestimmt eine Erwerbsobliegenheit in der sog. Wohlverhaltensperiode, aber keine Arbeitspflic...