Beschluss vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V B 49/08 (Urteil)
...r. 2 Satz 1 UmwG am Rechtsträger in der Zielrechtsform --hier an der F-GbR-- zu beteiligen. Jeder der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers muss beim Rechtsträger in der Zielrechtsform eine...