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Beschluss vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III B 42/14 (Urteil)
...richtlicher Termin nur aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Liegen erhebliche Gründe i.S. von § 227 ZPO vor, verdichtet sich die nach dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III B 12/13 (Urteil)
...reitjahr 2005 selbst ausgeführt hat, dass ein Feststellungsverfahren erforderlich sei, es aber an den zur Durchführung erforderlichen Angaben fehle. Im Übrigen ist auch die Berichterstatterin im Erört...