Urteil vom Bundesgerichtshof (9. Zivilsenat) - IX ZR 119/14 (Urteil)
...ber hinaus, dass der Gläubiger die beim Schuldner bestehende, von § 138 Abs. 2 BGB näher bestimmte Schwächesituation ausgenutzt hat. Dieser Ausbeutungsvorsatz kann bei § 138 Abs. 2 BGB nicht allein au...