-
BörsG 2007 § 20 Sicherheitsleistungen (Law)
(1) Die Börsenordnung kann bestimmen, dass die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen und die Skontroführer ausreichende Sicherheit zu leisten haben, um die Verpflichtungen aus Geschäf...
-
BörsG 2007 (XXXX) §§ 44 bis 47 (Law)
-
BörsG 2007 Inhaltsübersicht (Law)
...bis 47 (weggefallen) Abschnitt 5 ...
-
BörsG 2007 § 7 Handelsüberwachungsstelle (Law)
...bis 3 mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen. (2) Der Leiter der Handelsüberwachungsstelle hat der Börsenaufsichtsbehörde regelmäßig zu berichten. Die bei der Handelsüberwachung...
-
BörsG 2007 § 9 Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften (Law)
(1) Die Börsenaufsichtsbehörde hat darauf hinzuwirken, dass die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Handels-, Informa...
-
BörsG 2007 § 13 Wahl des Börsenrates (Law)
...bis zu drei Jahren von den in § 12 Absatz 1 Satz 2 bis 4 genannten Gruppen jeweils aus ihrer Mitte gewählt; die Vertreter der Anleger werden von den übrigen Mitgliedern des Börsenrates hinzugewählt. ...
-
BörsG 2007 § 23 Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten (Law)
(1) Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen und nicht zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind, be...
-
BörsG 2007 § 24 Börsenpreis (Law)
(1) Preise, die während der Börsenzeit an einer Börse festgestellt werden, sind Börsenpreise. Satz 1 gilt auch für Preise, die während der Börsenzeit im Freiverkehr an einer Wertpapierbörse festgestel...
-
BörsG 2007 § 38 Einführung (Law)
(1) Die Geschäftsführung entscheidet auf Antrag des Emittenten über die Aufnahme der Notierung zugelassener Wertpapiere im regulierten Markt (Einführung). Der Emittent hat der Geschäftsführung in dem ...
-
BörsG 2007 § 40 Pflichten des Emittenten (Law)
(1) Der Emittent zugelassener Aktien ist verpflichtet, für später ausgegebene Aktien derselben Gattung die Zulassung zum regulierten Markt zu beantragen. (2) Die Bundesregierung wird ermächt...
-
BörsG 2007 § 41 Auskunftserteilung (Law)
(1) Der Emittent der zugelassenen Wertpapiere sowie das Institut oder Unternehmen, das die Zulassung der Wertpapiere nach § 32 Abs. 2 Satz 1 zusammen mit dem Emittenten beantragt hat, sind verpflichte...
-
BörsG 2007 § 22 Sanktionsausschuss (Law)
...bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder mit Ausschluss von der Börse bis zu 30 Handelstagen belegen, wenn der Handelsteilnehmer oder eine für ihn tätige Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen bör...
-
BörsG 2007 § 26a Order-Transaktions-Verhältnis (Law)
Die Handelsteilnehmer sind verpflichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften (Order-Transaktions-Verhäl...
-
BörsG 2007 § 28 Pflichten des Skontroführers (Law)
(1) Der Skontroführer und die skontroführenden Personen haben im Rahmen der Aufgaben des Skontroführers auf einen geordneten Marktverlauf hinzuwirken und die Skontroführung neutral auszuüben. Der Skon...
-
BörsG 2007 § 37 Staatliche Schuldverschreibungen (Law)
Schuldverschreibungen des Bundes, seiner Sondervermögen oder eines Bundeslandes, auch soweit sie in das Bundesschuldbuch oder in die Schuldbücher der Bundesländer eingetragen sind, sowie Schuldverschr...
-
BörsG 2007 § 43 Verpflichtung des Insolvenzverwalters (Law)
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach dies...
-
BörsG 2007 § 49 Strafvorschriften (Law)
...bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 26 Abs. 1 andere zu Börsenspekulationsgeschäften oder zu einer Beteiligung an einem solchen Geschäft verleitet.
-
BörsG 2007 § 50 Bußgeldvorschriften (Law)
...bis zu fünfhunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe a, Nr. 4 und 6 und des Absatzes 2a mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße ...
-
BörsG 2007 § 50a Bekanntmachung von Maßnahmen (Law)
(1) Die Börsenaufsichtsbehörde hat jede unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidung nach § 50 Absatz 2a unverzüglich auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt zu machen, es sei denn, diese Veröffentli...
-
BörsG 2007 § 52 Übergangsregelungen (Law)
...2007 eine Genehmigung nach § 1 Abs. 1 des Börsengesetzes in der bis zum 31. Oktober 2007 geltenden Fassung erteilt worden ist, bedürfen insoweit keiner Erlaubnis nach § 4. Sie müssen jedoch der Börsen...