Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 ABR 36/12 (Urteil)
...r Betriebsrat nicht berechtigt ist, Herrn B als Beisitzer in Einigungsstellen im Betrieb der Arbeitgeberin zu bestellen, solange Herr Prof. Dr. R und/oder Frau Dr. O im Betrieb der Arbeitgeberin tätig...