Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 2655/17 (Urteil)
...serlaubnis. Seine Deutschkenntnisse seien besser als seine Türkischkenntnisse; er empfinde sich als Kölner, Rheinländer und Deutscher und habe es bisher allein aus Rücksicht auf seine Eltern unterlass...