-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 89/12 (Urteil)
...ruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den --im Anschluss an den Erörterungstermin im übereinstimmend für erledigt erklärten Klageverfahren 14 K 536/04 E, F erlassenen-- geänderten Verl...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII R 38/13 (Urteil)
...r Anspruch auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch. Auch sei sie nicht Leistungsempfängerin i...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII R 18/16 (Urteil)
...rrechtlichen Vorschriften deshalb nicht bereits mit Erteilung der unrichtigen Rechnung, sondern erst nach Zugang der Berichtigung des Steuerbetrags beim Leistungsempfänger verwirklicht. Der Zugang ist...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V B 17/11 (Urteil)
...r Osterfeiertage erhalten habe. Denn der dritte Tag nach Aufgabe zur Post habe noch vor den Feiertagen (Gründonnerstag) gelegen, sodass die Osterfeiertage selbst nicht Ursache für eine Verzögerung der...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI S 9/11 (PKH) (Urteil)
...r Einspruchsentscheidung vom 17. September 2010. Es geht im Wesentlichen um Umsatzsteuerschulden einer R-GmbH. Der Kläger war einer der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der R-GmbH, deren ...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII R 63/13 (Urteil)
...r Vorschriften dieser Verordnung sowie der Vorschriften der Richtlinie 91/628/EWG (RL 91/628/EWG) des Rates vom 19. November 1991 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie zur Änderung der Richt...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV B 104/13 (Urteil)
...rbetriebsvermögen behandelte Forderung in Wahrheit Privatvermögen gewesen sei und ins Privatvermögen überführtes Sonderbetriebsvermögen mit einem niedrigeren Wert habe angesetzt werden müssen. Von der...
-
Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 48/14 (Urteil)
...r einem Schuldner bei rein wirtschaftlicher Betrachtung für den Gläubiger einen höheren Wert darstellen. Da das Gesetz als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Forderungen vorsehe, dass der Gläubiger...
-
Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 75/14 (Urteil)
...r Rüge der Rechtsbeschwerde liegt auch kein für die Bemessung der Beschwer maßgeblicher rechtlich beachtlicher wirtschaftlicher Nachteil darin, dass die Beklagte durch den Widerruf der durch sie veran...