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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 27/12 (Urteil)
...ine zu berücksichtigende dauernde Wertminderung hinsichtlich der der A-GmbH mit Rangrücktritt gewährten Darlehen vor, da im Streitfall die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung von eigenkapita...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI B 33/13 (Urteil)
...rlich zitierten-- Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern während einer Vollzeiterwerbstätigkeit, die der BFH mehrfach bestätigt hat, (vgl. über die vom FG zitierten Urteile ...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 58/11 (Urteil)
...rin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer GmbH, war bis 8. Mai 2000 A als alleiniger Gesellschafter beteiligt; A war zugleich alleiniger Geschäftsführer. Die Klägerin vergab in der Zeit von 1996 bi...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 26/12 (Urteil)
...r Unterschrift nichtig sei. Diese Frage ist indes durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt. Danach führt das Fehlen einer Unterschrift des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Be...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI B 4/14 (Urteil)
...it ihrem Vorbringen rügt die Klägerin aber keinen offensichtlichen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die angegriffene Entscheidung als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen ließe u...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 12/13 (Urteil)
...Insoweit fehlt es allerdings an einem für eine Revisionszulassung erforderlichen Klärungsbedürfnis im vorliegenden Streitfall. Denn die Klägerin hat den nach ihrer Rechtsmeinung streiterheblichen Umst...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 60/12 (Urteil)
...it die Klägerin vorträgt, die Entscheidung des FG sei greifbar rechtswidrig, hat sie nicht in ausreichendem Maße begründet, dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulasse...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 123/11 (Urteil)
...rmeintlichen Versäumnisse der Finanzbehörden hinsichtlich einer rechtzeitigen Inanspruchnahme der X-AG fragwürdig. Darauf lässt sich mithin eine Beurteilung des FG-Urteils als greifbar gesetzwidrig ni...