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Urteil vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZR 279/14 (Urteil)
...Bundesrepublik Deutschland seien nicht einschlägig. In Bezug auf die ebenfalls beklagte Haftpflichtversicherung greife zwar gemäß Art. 11 Abs. 2 i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO ein besonderer Ge...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 48/14 (Urteil)
...bleiben, sei nicht hinreichend absehbar mit Belastungen verbunden, wegen derer die Beschwer über 600 € zu bemessen sei. Zum einen dürfte statt einer besonderen Schulung der zuständigen Mitarbeiter neb...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (6. Zivilsenat) - VI ZB 75/14 (Urteil)
...B 69/14, juris Rn. 7). Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung kann auch in einem Fehler bei der Bemessung der Beschwer zu sehen sein. Die Bemessung der Berufungsbes...