Beschluss vom Finanzgericht Hamburg (3. Senat) - 3 KO 226/15 (Urteil)
...rstens betrage der Streitwert für die Gewinnfeststellung, bei der nur die gemeinschaftliche Einkunftserzielung - bzw. hier die Gewinnabsicht - streitig sei, nicht 25 %, sondern nur 10 % der streitigen...