Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 2365/11 (Urteil)
...r habe der Beschwerdeführer nunmehr vorgetragen, dass
dies geschehen sei. Dieser Vortrag sei aber nicht beweisbewehrt sowie verspätet. Unerheblich sei der weitere Vortrag des Beschwerdeführers
...