Urteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 288/13 (Urteil)
...ründen in der Person des Arbeitnehmers regelmäßig nur mit einer Auslauffrist erklärt werden kann, ergäbe sich daraus für keine Partei des Arbeitsvertrags ein Vorteil. Sinn und Zweck der Möglichkeit or...