Beschluss vom Bundessozialgericht (6. Senat) - B 6 KA 5/16 B (Urteil)
...spersonen des Bevollmächtigten gilt dasselbe dann, wenn dieses vom Bevollmächtigten selbst zu vertreten, also als dessen eigenes Verschulden anzusehen ist (vgl BSG aaO). Kein Verschulden des Prozessbe...