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BinSchStrO 2012 § 14.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
Bei Wasserständen von mehr als 500 cm am Elbpegel der Schleuse Parey wird der Schleusenbetrieb eingestellt.
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BinSchStrO 2012 § 18.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
Ein Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: ...
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BinSchStrO 2012 § 21.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
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BinSchStrO 2012 § 22.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
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BinSchStrO 2012 § 24.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
Abweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. ...
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DüMV 2012 § 5 Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene (Law)
...und nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 setzt voraus, dass keine Krankheitserreger, Toxine oder Schaderreger enthalten sind, von denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen ausgehen...
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KStoffVerfMAusbV 2012 § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Formteile (Law)
...und Sozialkunde 10 Prozent. ...
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KStoffVerfMAusbV 2012 § 18 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung (Law)
...und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen ...
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PolierPrV 2012 § 6 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ (Law)
...und des Tarifrechts, b) Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des Arbeitszeitgesetzes und des Jug...
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StVZO 2012 § 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen (Law)
...und Gepäck befördert werden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben fü...
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StVZO 2012 § 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler (Law)
...unde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem...
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PflSchG 2012 § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz (Law)
...undesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt diese Grundsätze im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit und für Umwelt, Na...
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StVZO 2012 § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Law)
...und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, 2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. Über di...
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BinSchStrO 2012 § 14.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und Abladetiefen für Verbände nach Nummer 1, ausgenommen Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2, gelten auch für Gelenkverbände. Die Abmessungen und Abladetiefen für Fahrzeuge nach Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2 ...
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BinSchStrO 2012 § 18.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 19.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und von km 14,52 bis km 20,70 darf ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 80,00 m und nicht mehr als 82,00 m und einer Breite von mehr als 9,00 m und nicht mehr als 9,50 m fahren, wenn es eine Abla...