Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 237/18 (Urteil)
...vor, denn Ungarns Gefängnisse blieben weiterhin erheblich überbelegt. Bis jetzt gebe es zwar Berichte über Verbesserungsbemühungen, aber keine konkreten Berichte über Ergebnisse.
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