Beschluss vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZB 41/16 (Urteil)
...rkt und Frau R. mit der Korrektur der Anschrift beauftragt. Die neu ausgefertigte Berufungsschrift sei ihm daraufhin nochmals zur Unterschrift vorgelegt worden, während die unzutreffend adressierte ...