Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 412/16 (Urteil)
...rafbar, wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert. Die Vorschrift schützt das Interesse des Verfügungsberechtigten an der unversehrten Verwendbarkeit der gespeichert...