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RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
Landesrechtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchste...
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LuftPersVDV 2 § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen (Law)
(1) Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anl...
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...ohnung oder einer entsprechenden Unterkunft an einem nicht durch den Unternehmer bestimmten Ort Gelegenheit zum Schlaf hat, kann vom Unternehmer als Ruhezeit angerechnet werden. Gleiches gilt für eine...
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LuftPersVDV 2 § 14 Schleppberechtigung (Law)
Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen.
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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SGB 2 § 14 Grundsatz des Förderns (Law)
(1) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. (2) Leistungsberechtigte Personen erhalten ...
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BVO 2 § 21 Fremdkapitalkosten (Law)
(1) Fremdkapitalkosten sind die Kapitalkosten, die sich aus der Inanspruchnahme der Fremdmittel ergeben, namentlich 1. Zinsen fü...
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SGB 2 § 21 Mehrbedarfe (Law)
(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. (2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbed...
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
(1) Die Rechtsvorschriften der Länder, soweit sie besoldungsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes enthalten, ei...
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TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 1 (Law)
...21 Abs. 4 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) bestimmen sich die zu erhebenden Gebühren nach den Anhängen I bis V dieser Verordnung.
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BEGDV 2 § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung in eine verglei...
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BVO 2 § 14 Verlorene Baukostenzuschüsse (Law)
...ohn- oder Geschäftsraum zu erlangen oder Kapitalkosten zu ersparen, ohne daß vereinbart ist, den Wert der Leistung zurückzuerstatten oder mit der Miete oder einem ähnlichen Entgelt zu verrechnen oder ...
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HStruktG 2 § 1 (Law)
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MitbestGWO 2 2002 § 14 Antrag auf Abstimmung (Law)
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Antrag auf Abstimmung darüber, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbei...
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LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...210 Stunden, innerhalb von zwölf aufeinanderfolgender Monate 1 800 Stunden nicht überschreiten. (6) Bereitschaftszeit ist die Zeit, in der sich Besatzungsmitglieder an der Luftrettungsbasis ...
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UErgGDV 2 § 1 (Law)
(1) Ansprüche aus vor dem 9. Mai 1945 ausgegebenen Schuldverschreibungen der in der Anlage 1 aufgeführten Berliner Altbanken, für welche geltend gemacht wird, daß das Schuldnerinstitut aus ihnen in An...
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BEGDV 2 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
(1) Im Falle des § 35 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehu...