-
FamFG § 461 Nacherbfolge (Law)
Im Fall der Nacherbfolge ist § 460 Abs. 1 Satz 1 auf den Vorerben und den Nacherben entsprechend anzuwenden.
-
HGB § 461 Haftung des Spediteurs (Law)
(1) Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. Die §§ 426, 427, 429, 430, 431 Abs. 1, 2 und 4, die §§ 432, 434 bis 436 s...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesb...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
-
BGB § 461 Mehrere Wiederkaufsberechtigte (Law)
Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind di...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...218 63 A 9 bis A 11 ...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...21 158,49 Nummer 23 ...
-
BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...2104,53 2170,09 2235,65 2301,21 2366,77 ...
-
BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 1997 (BGBl. I S. 2764), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Au...
-
StPO § 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus (Law)
(1) Ist der Verurteilte nach Beginn der Strafvollstreckung wegen Krankheit in eine von der Strafanstalt getrennte Krankenanstalt gebracht worden, so ist die Dauer des Aufenthalts in der Krankenanstalt...
-
BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3508 ...
-
BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...216,25 Nummer 4 86,50 ...
-
RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
-
RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
-
RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
-
RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
-
RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
-
RAG 21 § 13 (Law)
(1) Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach den §§ 2 und 3 dieses Artikels anzupassen sind, Renten mit Leistungen oder Leistungsanteilen aus der knappschaftlichen...
-
RAG 21 § 16 (Law)
(1) Bleibt die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren je um mehr als ein Viertel hinter den Annahmen der mittelfristigen Wirtschaftsprojek...
-
RAG 21 § 1 (Law)
-